Hinweisgeberschutzgesetz – Einrichtung Ihres digitalen Meldesystems
Die Berücksichtigung der Compliance-Regeln stellt für viele Unternehmen aufgrund der mangelnden Transparenz eine große Herausforderung dar. Auch das beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz ist davon betroffen.
Ab sofort müssen Unternehmen Hinweisgebern, die über Missstände im Unternehmen aufklären wollen, die Möglichkeit bieten, Meldungen über ein Meldesystem abzugeben.
Wir von dokuworks unterstützen Sie dabei, die richtigen Prozesse zu implementieren. Aufgrund unserer maßgeschneiderten Beratung werden wir gemeinsam die passende Lösung zur Etablierung eines Meldesystems für Sie finden.
Einrichtung eines digitalen Meldesystems
Compliance-Regeln und insbesondere das neue Hinweisgeberschutzgesetz beinhalten viele Fallstricke. An dieser Stelle kann es dazu kommen, dass unbewusste Fehler gemacht werden. Insbesondere der Umgang mit den Richtlinien des beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetzes birgt ein gewisses Fehlerpotenzial.
Wir helfen Ihnen mit der Einrichtung eines digitalen Meldesystems, das alle Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie erfüllt. Hinweisgeber können hier vertraulich, ohne Namen und ohne Möglichkeiten der Rückverfolgung, Hinweise geben.
dokuworks setzt dabei auf eine zielführende und umfangreiche Beratung. Dadurch kann im Anschluss die passende Lösung implementiert werden. Diese ermöglicht auch jederzeit die direkte Kontaktaufnahme zum Hinweisgeber.
Passwortgeschützt kann er sich unerkannt anmelden und die Antworten abfragen sowie den Stand des Verfahrens einsehen. Die Anonymität und der schützende Umgang mit den Meldenden haben dabei oberste Priorität.
Zudem bieten wir auch die Möglichkeit, selbst als anonyme Meldestelle zu fungieren. Dies bietet sich insbesondere im KMU-Bereich an. Infolgedessen können sowohl Kleinst- als auch kleine und mittlere Unternehmen davon nachhaltig profitieren.
Sachgemäße Bearbeitung von Meldungen
Die falsche Handhabung mit den Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes führt schnell, wenn auch unbewusst, zu Fehlern. Diese werden infolgedessen mit Strafen sanktioniert.
Als Unternehmen ist man dazu verpflichtet, alle Meldungen sachgemäß zu bearbeiten. Innerhalb von sieben Tagen und noch einmal nach drei Monaten ist die Firma dazu verpflichtet, dem Hinweisgeber Feedback über sein Anliegen zu geben.
Sollte dies nicht gewährleistet werden, wird der Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. Sollte sich das Unternehmen weigern, verstößt es direkt gegen die Compliance-Auflagen.
Alle Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten. Diese Vorgaben sind klar definiert und werden bei Zuwiderhandlung mit einer Geldstrafe belegt.
Der Whistleblower-Service von dokuworks
Wir bieten unseren Whistleblower-Service ab sofort bundesweit an und beraten Sie gerne und unverbindlich. Mit dokuworks sind Sie auf der sicheren Seite und können ein digitales Meldesystem implementieren, um alle Bestimmungen des Hinweisgebergesetzes einzuhalten.
Unsere Experten Selina Lauterbach und Sven Berger stehen Ihnen dabei als direkte Ansprechpartner zur Verfügung.